Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 26‘391.20 (gesamte amtliche Entschädigung von CHF 31‘891.20 abzüglich die auf die Verfahrenseinstellung entfallenden Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 5‘500.00, vgl. oben Ziff. I). A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher B.________ die Differenz von CHF 7‘957.45 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar (abzüglich die auf die Verfahrenseinstellung entfallenden Kosten für die