1‘750.00 Total CHF 38‘735.50 5 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 51‘835.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 25‘444.10). 4. Zu den Parteikosten der Privatklägerschaft, soweit diese nicht in der Aufstellung nach Ziff. 3 hiervor enthalten sind, demnach ausmachend CHF 1‘425.60 (vgl. unten Ziff. V.2.). V.