Die Untersuchungshaft von 52 Tagen wird im Umfang von 52 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.