3. wegen Nötigung, evtl. Drohung, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 01.09.2006 bis 27.03.2007 in X.________ und anderswo z.N. von E.________, wird eingestellt, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘400.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 5‘500.00) von CHF 6‘025.00, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘425.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 01.05.2006 bis 31.08.2006 in X.________ z.N. von E.________,