3 vom 1. Juni 2011 E. 3.3). Insbesondere rechnet berechtigterweise kein Motorfahrzeugführer damit, von einem Fahrzeug auf dem Pannenstreifen rechts überholt zu werden. Dies hat umso mehr zu gelten, als der Pannenstreifen den Fahrzeugen jederzeit für Notfälle offen stehen sollte und keine Fahrspur darstellt. Gerade in der Nähe einer Ausfahrt ist zudem die Gefahr einer Kollision nahe.