Der Umstand, dass das Bundesamt für Strassen plane, Pannenstreifen zu Fahrstreifen umzufunktionieren, zeige, dass das Befahren nicht als besonders gefährlich einzustufen sei. 2 Vor Jahren seien schon Schilder auf der Autobahn gestanden, auf denen darauf hingewiesen werde, dass bei Stau die Pannenstreifen zum Ausfahren zu benutzen seien (pag. 135). […] 3. Rechtliche Grundlagen und Subsumtion […] 3.2 Objektiver Tatbestand - Allgemeines Gemäss Art. 35 Abs. 1 SVG ist links zu überholen, woraus folgt, dass Rechtsüberholen verboten ist. Gemäss Art. 36 Abs. 5 VRV ist es in bestimmten Fällen auf Autobahnen