Gemäss Ordnungsbussenverordnung werde das Befahren des Pannenstreifens im Übrigen mit einer Ordnungsbusse von CHF 140.00 geahndet. Der Verteidiger verwies weiter auf die Situation um den Gotthardtunnel, wo Fahrer, welche auf dem Pannenstreifen rechts vorfahren, regelmässig mit einer Ordnungsbusse von CHF 140.00 gebüsst würden (pag. 134 f.). Der Umstand, dass das Bundesamt für Strassen plane, Pannenstreifen zu Fahrstreifen umzufunktionieren, zeige, dass das Befahren nicht als besonders gefährlich einzustufen sei.