Kurz vor der Autobahnausfahrt Schönbühl wechselte der Berufungsführer von der Überholspur über die Normalstreifen auf den Pannenstreifen und fuhr dort während maximal 150 Metern an mehreren Fahrzeugen rechts vorbei, bis er schliesslich von einem zivilen Polizeifahrzeug, welches vor ihm auf den Pannestreifen einbog, angehalten wurde. Die Kammer gelangte – gestützt auf die Aussagen der Zeugin und Polizistin M. sowie unter Berücksichtigung weiterer Indizien – zum Beweisergebnis, dass der Berufungsführer auf dem Pannenstreifen mit einem Tempo von ca. 40 km/h fuhr. Auszug aus den Erwägungen: