Redaktionelle Vorbemerkungen Der Berufungsführer fuhr am 19. März 2012 mit seinem Personenwagen auf dem Autobahnabschnitt A6 Nord Münchenbuchsee Schönbühl, wobei sich der Verkehr auf der Normalspur aufgrund hohen Verkehrsaufkommens nur stockend fortbewegte. Kurz vor der Autobahnausfahrt Schönbühl wechselte der Berufungsführer von der Überholspur über die Normalstreifen auf den Pannenstreifen und fuhr dort während maximal 150 Metern an mehreren Fahrzeugen rechts vorbei, bis er schliesslich von einem zivilen Polizeifahrzeug, welches vor ihm auf den Pannestreifen einbog, angehalten wurde.