Regeste Das Manöver des Fahrens auf dem Pannenstreifen bei stockendem Kolonnenverkehr und das damit einhergehende Rechtsüberholen anderer Fahrzeuge während ca. 150 Metern mit einem Tempo von ca. 40 km/h kurz vor der Autobahnausfahrt stellt in Anlehnung an die bundesgerichtliche Rechtsprechung sowie die Praxis des Obergerichts eine grobe Verkehrsregelverletzung dar. Die Gefahr einer Kollision ist gerade in der Nähe einer Ausfahrt gross, zumal die Fahrzeuglenker auch bei stockendem Kolonnenverkehr nicht damit rechnen müssen, von einem Fahrzeug auf dem Pannenstreifen rechts überholt zu werden.