Mit dem Hungerstreik hatte C. bereits am 5. März 2011 in der Anstalt Bostadel begonnen (pag. 47). Seinen Willen, sich einer Zwangsernährung zu widersetzen, hatte er bereits vor dem 18. April 2011 mehrfach klar geäussert (vgl. den Brief von Frau Dr. med. D. [Oberärztin BEWA] an Herrn E. vom 1. April 2011; Vollzugsakten Kanton Zug).