C. wurde auch nach dem 26. Mai 2011 noch in diversen Anstalten untergebracht, bevor er am 16. April 2013 an den Folgen eines (erneuten) Hungerstreiks verstarb. Schon vor seinem Tod war er mehrfach in einen Hungerstreik getreten, so unter anderem auch in der Zeit seiner Unterbringung im Kanton Bern im Frühjahr 2011, während der die hier zur Debatte stehende Verfügung erging. Wie sich aus den Akten ergibt, erfolgte die Verfügung vom 14. April 2011 zeitgleich mit der (erneuten) Einweisung von C. in die BEWA, ohne dass aber in der Folge effektiv eine Zwangsernährung angeordnet worden wäre.