3 Sachbeschädigung, Drohung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Missbrauch von Ausweisen und Schildern und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten (abzüglich 764 Tagen Untersuchungs- und Sicherheitshaft) verurteilt. Es wurde eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 Abs. 1 und 3 StGB angeordnet, zu deren Gunsten der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben wurde. Seit dem 5. Juli 2009 befand sich der Inhaftierte im vorzeitigen Massnahmenvollzug.