Redaktionelle Vorbemerkungen A., ein Arzt der Bewachungsstation des Inselspitals (BEWA) und das Inselspital erhoben Beschwerde, weil das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung (FB) sie im Jahre 2011 u.a. anwies, vor Eintritt irreversibler Schäden beim hungerstreikenden Häftling C., Bericht zu er- 1 statten. Die Beschwerdeführenden bestreiten die Zuständigkeit des FB zu Anordnung der Berichterstattung. Auszug aus den Erwägungen: [...] II. […]