SK 2013 338 Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern Oberrichter Aebi (Präsident i.V.), Oberrichterin Bratschi, Oberrichter Weber Gerichtsschreiberin Eggli vom 9. Mai 2014 in der Strafsache A. verteidigt durch Rechtsanwalt X. Beschuldigter/Berufungsführer gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz sowie Widerruf