Aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass A. in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten wäre. Aus dem Anzeigerapport geht aber hervor, dass eine andere an der Anlasstat beteiligte Person versucht haben soll, eine ähnlich gelagerte Konferenz, welche rund 10 Tage vorher stattgefunden hat, zu stören (pag. 2 f., 33). Gemäss Polizeirapport wurde diese Konferenz mittels Transparent und Kundgebung gestört (pag. 3). Zudem konnte bei einer zweiten an der Anlasstat beteiligten Person ein Infoblatt sichergestellt werden, auf welchem die entsprechende Transparentaktion abgebildet ist (pag.