Zusätzlich wurde den Personen per Wangenschleimhautabstrich eine DNA-Probe entnommen sowie ein DNA-Profil erstellt. Am Nachmittag teilte die Universität der Polizei mit, dass kein Schaden entstanden sei und der Veranstalter keine Strafanzeige einreichen wolle. Auf dem schriftlichen Auftrag der Polizei für die erkennungsdienstliche Behandlung der Beschuldigten wurde als Delikt „Sachbeschädigung“ aufgeführt. Tags darauf wurde die erkennungsdienstliche Behandlung von der Staatsanwaltschaft noch schriftlich bestätigt.