Fürsprecherin Y. beanstandete zudem, dass der Beschuldigte nicht zu den vollen Parteikosten der Privatklägerin verurteilt worden war. c. Rechtsanwalt X. hat mit seiner Honorarrechnung für das erstinstanzliche Verfahren einen Zeitaufwand von insgesamt 52.75 Stunden (34 Stunden für die Untersuchung und 18.75 Stunden im Hauptverfahren) und Auslagen von insgesamt CHF 203.80 ausgewiesen, was bei Anwendung des amtlichen Tarifs von CHF 200.00 einen Gesamtbetrag von CHF 10‘753.80 ergibt. Von den 34 für die Untersuchungsphase geltend gemachten Stunden fallen 9 Stunden und 42 Minuten auf die Teilnahme an Einvernahmen, der Haftverhandlung und dem Augenschein.