Die weiteren Teile der Videoaufnahme stellen somit ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel dar. Im Folgenden ist somit zu prüfen ist, ob diese Teile der Videoaufnahme als rechtswidrig erlangtes Beweismittel auch von den Strafbehörden hätten erlangt werden können und – kumulativ dazu – eine Interessenabwägung für deren Verwertung spricht.