7 bung insoweit rechtmässig, als Letztere dazu diente, die konkrete Situation in ihrer Art und Bedeutung zu erfassen und zu prüfen, ob es sich um einen sicherheits- oder ordnungsrelevanten Vorfall handelt. In dem Moment, als sich der Bademeister jedoch über die sexuelle Bedeutung der Situation im Klaren war und weiterhin nicht physisch eingriff, sondern vielmehr manipulativ die Geschehnisse mitbeeinflusste, wurden die weitere Überwachung und weitere Aufzeichnung rechtswidrig. Die weiteren Teile der Videoaufnahme stellen somit ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel dar.