Eine derart lange Überwachung ist nicht nötig, um die Ungebührlichkeit des Verhaltens des Beschuldigten aufzudecken und einschreiten zu können: Aus der Überwachung wird ein höchstpersönlicher Film. Auch in räumlicher Hinsicht ging die Überwachung weiter als zur Identifikation des Vorgangs nach seiner Art und Bedeutung notwendig war. Sobald die Ungebührlichkeit des Verhaltens erkannt ist, ist ein weiteres, Näher-heran-Zoomen des Bildes und manipulatives, Von-Ferne-in-das-Geschehen-Eingreifen nicht mehr erforderlich. In dieser späteren Phase fehlt es denn zunehmend auch an der Eignung der Überwachung.