6 Die Überwachung ist mit rund 15 Minuten Dauer in zeitlicher Hinsicht als eher lange zu bezeichnen. Zudem handelte es sich nicht nur um eine eigentliche Überwachung, sondern um eine gezielte Beobachtung mit Nahaufnahmen und Manipulationen durch das Lichtan- und -abschalten. So richtete der zuständige Bademeister zuerst die Kamera auf die Ecke, in der sich der Beschuldigte mit B. befand und zoomte anschliessend das Bild heran. Nach längerer Beobachtung schaltete er dann mehrmals das Licht an und wieder aus.