Bei beiden Fragestellungen ist – nebst den Fragen der Eignung und Zumutbarkeit – primär zu untersuchen, ob der Eingriff weiter geht, als zur Erreichung des Zweckes notwendig ist. Konkret bedeutet dies, dass die Überwachung sich auf das in räumlicher und zeitlicher Hinsicht Erforderliche zu beschränken hat. b. Die vorliegende Videoüberwachung im Generellen hält vor der Verhältnismässigkeitsprüfung stand: Wie bereits erwähnt, kann das Solaqua aufgrund seiner speziellen Ausgestaltung nur durch eine Videoanlage überwacht werden.