Hinsichtlich der örtlichen Erstreckung der Videoüberwachung kann als notorisch gelten, dass bei einem Gebäude von der Grösse, Sinn und Zweck des Westsides, nicht nur der Eingangsbereich, sondern auch das Bad, videoüberwacht werden. Gleiches gilt für die Tatsache, dass höchstpersönliche Bereiche wie Toiletten, Garderoben oder Saunen von der Überwachung nicht erfasst werden. In Bezug auf die Erkennbarkeit der weiteren Bearbeitung und Verwendung der aus der Videoüberwachung erlangten Daten sind keine überspitzt formalistischen Anforderungen zu stellen: