Letztlich verweisen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Jahreskarte Bernaqua – von welchen der Beschuldigte als Inhaber einer Jahreskarte des Bernaquas grundsätzlich Kenntnis haben sollte – auf die Hausordnung, in welcher wiederum die Videoüberwachung explizit erwähnt ist. Hinsichtlich der örtlichen Erstreckung der Videoüberwachung kann als notorisch gelten, dass bei einem Gebäude von der Grösse, Sinn und Zweck des Westsides, nicht nur der Eingangsbereich, sondern auch das Bad, videoüberwacht werden.