Angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigte als Mitarbeiter der […] selbst in der Sicherheitsbranche tätig war, kann ihm gegenüber hinsichtlich sicherheitstechnischer Fragen und üblicher Vorkehrungen ein höherer Massstab angelegt werden als einer Durchschnittsperson. Letztlich verweisen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Jahreskarte Bernaqua – von welchen der Beschuldigte als Inhaber einer Jahreskarte des Bernaquas grundsätzlich Kenntnis haben sollte – auf die Hausordnung, in welcher wiederum die Videoüberwachung explizit erwähnt ist.