Hinweistafeln wie die verwendeten sind naheliegend und gebräuchlich; konkrete Vorschriften, wie die Erkennbarkeit sicherzustellen ist, bestehen nicht. Auch wenn die Signalisation zwischenzeitlich verbessert worden ist, ändert dies nichts daran, dass durch die zur fraglichen Zeit vorgelegenen Hinweistafeln ausreichend auf die Videoüberwachung hingewiesen wurde und diese genügend erkennbar war. Zudem lag auch damals die Hausordnung auf, in der auf die Überwachung mit Videokameras hingewiesen wird. Die Videokameras sind im Übrigen gut sichtbar angebracht.