Das Bernaqua behält sich vor, Karteninhaber aus dem Bernaqua auszuschliessen. In folgenden Fällen ist der gesamte Mitgliedschaftsbeitrag geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Mitgliedschaftsbeitrages: Bernaquaauschluss aufgrund Nichtbezahlung des Mitgliedschaftsbetrages sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, etc.). […].