Vorab ist u.a. anhand der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu prüfen, ob die Videoaufnahme im Westside rechtmässig erstellt worden ist. Dabei ist näher zu untersuchen, ob • die Personendaten bzw. die Videoüberwachung gemäss Art. 179quarter StGB oder Art. 12 Abs. 1 i.V.m. 28 Abs. 2 ZGB rechtmässig oder rechtswidrig ist; • die Personendaten bzw. die Videoaufnahme nach Treu und Glauben beschafft wurde, d.h. ihre Beschaffung und ihr Zweck für die betroffenen Personen erkennbar war und die Daten auch nur zum angegebenen Zweck verwendet werden; • der Eingriff verhältnismässig ist und – falls die Bearbeitung der Personendaten im Widerspruch zu Art.