Dieser zoomte in die Ecke des Bades, in der sich der A. und B. aufhielten. Zudem schaltete er mehrfach das Licht im Bad an- und aus, worauf A. jeweils seine Hände von B. zurückzog und die beiden sich etwas losliessen. Nach dem Ausschalten des Lichts machten A. und B. mit ihren Berührungen und Bewegungen wieder weiter. Auszug aus den Erwägungen: […] II. VORFRAGE DER VERWERTBARKEIT DER VIDEOAUFZEICHNUNG