Vorliegend war jedoch trotzdem das gesamte Video verwertbar. Festsetzung der amtlichen Honorare der Verteidigung und der Vertreterin der Privatklägerin. Ausführungen zum gebotenen Aufwand; Anwendung des Urteils 6B_151/2013 E. 2 (BGE 139 IV 261) vom 26. September 2013 auch auf die amtliche Vertretung der Privatklägerschaft. Redaktionelle Vorbemerkungen Der Beschuldigte A. fasste B., der 10-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin, während einem Aufenthalt im Bernaqua im abgedunkelten Solaqua während rund 15 Minuten mehrfach zwischen die Beine und über dem Badeanzug an den Genitalbereich.