Redaktionelle Vorbemerkungen: Am 5. November 2012 wurde mit dem Fahrzeug des Beschuldigten eine Geschwindigkeitsübertretung begangen. Da der Beschuldigte der schriftlichen Aufforderung, das ihm zugestellte Formular zur Lenkerermittlung auszufüllen und zu retournieren, nicht nachkam, begaben sich am Mittag des 20. Dezember 2012 zwei Polizeibeamten zu ihm nach Hause. Der Beschuldigte reagierte ungehalten und war nicht bereit, Angaben zum Lenker zu machen.