Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, wird die Uneinsichtigkeit des Berufungsführers durch seine Aussagen untermauert. So gab er an der Hauptverhandlung zu Protokoll, dass er weiterhin dafür kämpfen werde, seinen Ausweis zurückzuerlangen (pag. 86 Z. 12 ff.). Gemäss Angaben der Kantonspolizei Bern äusserte er sich ferner während des Transports zur Polizeiwache gegenüber der Polizei dahingehend, dass ihm sowieso alles egal sei und dass es heute nicht das erste und nicht das letzte Mal sein werde, dass er ein Fahrzeug lenke. Sobald er zu Hause sei, werde er wieder eines seiner Fahrzeuge fahren (pag.