Am 14. Dezember 2011 wurde der Berufungsführer mit Strafmandat der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft unter anderem erneut schuldig gesprochen der Verletzung von Verkehrsregeln und des Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 2. März 2012 wurde der Berufungsführer wiederum wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis (begangen am 15. April, 21. Juni und 11. September 2011), der groben Verkehrsregelverletzung (begangen am 11. September 2011), der einfachen Verkehrsregel-