Am 8. Juni 2006 wurde er gestützt auf einen Vorfall vom 10. Februar 2006 vom Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland (unter anderem) erneut wegen denselben Delikten schuldig gesprochen. Aufgrund dieser beiden Strafverfahren verfügte das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) am 29. März 2006 wegen Verdachts auf Vorliegen einer Drogensucht sowie wegen charakterlicher Nichteignung einen vorsorglichen Entzug des Führerausweises bis zur Abklärung der Fahreignung. Die Eignungsuntersuchung hat der Berufungsführer abgebrochen bzw. seine Teilnahme an derselben verweigert.