2. Rechtliche Würdigung und Sanktion Gestützt auf diesen Sachverhalt sprach die Vorinstanz den Berufungsführer schuldig der mehrfachen einfachen Verkehrsregelverletzung, der groben Verkehrsregelverletzung, des Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Sie verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Wie bereits erwähnt sind die Schuldsprüche und die damit zusammenhängende Sanktion in Rechtskraft erwachsen, weshalb sich diesbezüglich weitere Ausführungen erübrigen.