Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Beschuldigte wurde schuldig erklärt der sexuellen Handlungen mit Kind, mehrfach begangen z.N. von drei Kindern. Die Schuldsprüche sind rechtskräftig. Die Kammer hat sich nach der Kassation durch das Bundesgericht nur noch mit der Strafzumessung zu befassen (inkl. Kostenfolgen). [...] V. KOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNG 3. Oberinstanzliche Anwaltskosten des Beschuldigten