Nachdem er vom Auto heruntergestiegen sei, habe er die Fäuste „in drohender Haltung“ gegen die Polizisten erhoben und sich anschliessend der Aufforderung der Beamten, sich auf den Boden zu legen, widersetzt, indem er die Flucht ergriffen habe. Bei der Festnahme habe er dann einem Polizisten auf den Oberschenkel geschlagen und ihn am Arm gekratzt. Die Einsprachefrist lief unbenutzt ab. Der Strafbefehl erwuchs damit in Rechtskraft. Auszug aus den Erwägungen: […]