Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Gesuchsteller wurde mit Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Sachbeschädigung sowie Tätlichkeiten verurteilt. Begründet wurde der Strafbefehl damit, dass der Gesuchsteller einen Kontrolleur anlässlich einer Fahrausweiskontrolle tätlich angegriffen habe. Als zwei Polizisten dazugekommen seien, sei er auf deren Dienstfahrzeug gestiegen und habe dieses beschädigt. Nachdem er vom Auto heruntergestiegen sei, habe er die Fäuste „in drohender Haltung“ gegen die Polizisten erhoben und sich anschliessend der Aufforderung der Beamten, sich auf den Boden zu legen, widersetzt, indem er die Flucht ergriffen habe.