1. Zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend total CHF 3‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von zwei Tagen wird im Umfang von zwei Tagessätzen an die Geldstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2), ausmachend CHF 5‘250.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘000.00.