Im Moment könne die Beschuldigte nur mit Hilfe von zwei Gehstöcken laufen. Die Beschuldigte sei in psychiatrischer Behandlung und gemäss eigenen Angaben psychisch stark angeschlagen. Dies aufgrund ihrer körperlichen Erkrankung und der Trennung von ihrem Ehemann (pag. 21 724). An der Berufungsverhandlung vom 27. Oktober 2016 ergänzte die Beschuldigte, dass ihre gesundheitliche Situation eher schlecht sei. Sie warte noch auf sechs Operationen und habe in den letzten zwei Jahren bereits neun Operationen hinter sich. Es treffe zu, dass sie in psychiatrischer Behandlung sei.