14.4 Täterkomponenten 14.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 21 375; 1 483; S. 29, 137 der Urteilsbegründung). Ergänzend ist festzuhalten, dass die Beschuldigte auch nach den neuesten Informationen nicht vorbestraft ist (pag. 21 725). Dem aktuellen Leumunds-