Diese wirken sich neutral auf das Verschulden aus. 14.2.2 Vermeidbarkeit Hinsichtlich der Vermeidbarkeit ist festzuhalten, dass die Beschuldigte zu einem Zeitpunkt in die deliktischen Tätigkeiten von H.________ hineingeraten ist, als es ihr finanziell und persönlich schlecht ging. Die Beschuldigte hat zu bedenkenlos bei den Unternehmungen von H.________ mitgemacht. Die Vermeidbarkeit wirkt sich neutral aus. 14.3 Fazit Tatverschulden Das objektive Tatverschulden ist im Verhältnis zum ordentlichen Strafrahmen des Tatbestands des Betrugs gemäss Art.