40 14.1.2 Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs resp. Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Hinsichtlich der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist festzuhalten, dass die Beschuldigte zwar mittäterschaftlich gehandelt hat, sie hat aber im Vergleich zu H.________ eine untergeordnete Rolle eingenommen. Die Beschuldigte hat sich ausschliesslich, aber immerhin, darauf beschränkt, die Telefongespräche mit den potentiellen Kunden zu führen.