Mit diesem hat die Beschuldigte delinquiert. Im Vergleich zu H.________ ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs der Beschuldigten geringfügiger. Die Beschuldigte war während eines viel kürzeren Tatzeitraums (ca. September 2009 bis ca. Ende Oktober 2009) deliktisch tätig und hat folglich einen viel geringeren Vermögensschaden zu verantworten.