Sie konnte spätestens im September 2009 mit dem Wechsel von der M.________(Unternehmung) zur N.________(Unternehmung) nicht mehr davon ausgehen, dass mit den Unternehmungen seriöse Geschäfte verfolgt werden. Es gab insbesondere keinen Grund, dass sie nochmals ihren Namen wechseln musste und ihr war zu diesem Zeitpunkt auch bekannt, dass H.________ mit verschiedenen falschen Namen operierte. Angesichts dessen ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte ab ca. September 2009 die potentiellen Kunden der N.________(Unternehmung) wissentlich und willentlich täuschte. Sie hat diese telefonisch beraten, obwohl sie wusste, dass die N.________(Unternehmung) keine Kredite ausbezahlen wird.