37 Anders als die Vorinstanz geht die Kammer von direktem Vorsatz der Beschuldigten aus. Die Beschuldigte war nicht bloss wenige Tage oder Wochen, sondern mehrere Monate in die Geschäfte von H.________ involviert (ca. Mai bis ca. Ende Oktober 2009). Sie konnte spätestens im September 2009 mit dem Wechsel von der M.________(Unternehmung) zur N.________(Unternehmung) nicht mehr davon ausgehen, dass mit den Unternehmungen seriöse Geschäfte verfolgt werden.