Dazu gibt es Folgendes zu sagen: Die Aussagen dazu, wie viel A.________ von H.________ erhalten hat, liegen weit auseinander. Während sie konstant von Euro 480.00 sprach, nannte H.________ eine Zahl von höchstens CHF 10'000.00, wobei unklar ist, ob er ihr diese für die Tätigkeiten bei der M.________(Unternehmung) und / oder der N.________(Unternehmung) bezahlt haben wollte. Auch das Beweisverfahren der Hauptverhandlung hat diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse gebracht. Angesichts der überaus kurzen Zeit, in der A.