H.________ hat die von der Vorinstanz vorgenommene rechtliche Würdigung und das gegen ihn ausgesprochene Urteil akzeptiert. Die Kammer sieht keine Veranlassung etwas an diesen vorinstanzlichen Erwägungen zu ändern. Besonders hervorzugehen ist, dass auch die Kammer die von der M.________(Unternehmung) und N.________(Unternehmung) verwendeten Unterlagen (Verträge, Antwortschreiben) als sehr professionell und seriös wirkend erachtet. Diese waren nach Ansicht der Kammer selbst von einer in Finanzbelangen erfahrenen Person nicht ohne weiteres zu durchschauen, was für ein arglistiges Handeln von H.________ spricht. Wie die Vorinstanz zu Recht ausführte, hat H.______