Zusammenfassend erachte das Gericht die Arglist als klar gegeben. Dass die Kunden aufgrund der arglistigen Täuschung in einen Irrtum versetzt wurden und aufgrund dieses Irrtums eine Vermögensverfügung vornahmen, ist ebenso offensichtlich, wie dass sie sich dadurch am Vermögen schädigten. Bei denjenigen Personen, die nach Erhalt des Vertrages aus irgendwelchen Gründen nicht bezahlten, liegt ein Versuch vor (zu den wenigen Ausnahmen, vgl. oben bei der Beweiswürdigung Ziff.